Angesichts der (Teil-)Legalisierung von Cannabis fragen sich viele Patient:innen, an welchen Orten sie Cannabis einnehmen dürfen. Normalerweise unterscheidet die deutsche Rechtslage medizinisches Cannabis von Konsumcannabis. Dadurch gelten, je nachdem welche Form von Cannabis vorliegt, unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Das betrifft jedoch nicht den Ort der Einnahme. Es gelten allgemeine Regeln, an die sich sowohl Patient:innen als auch Freizeitkonsumierende halten müssen. Hier erfahren Sie, an welchen Orten Sie Cannabis einnehmen dürfen und was es darüber hinaus zu beachten gilt.
Die Einnahme von Cannabis ist zuhause, auf privaten Grundstücken und außerhalb geschützter Bereiche in der Öffentlichkeit erlaubt – solange sie nicht in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen stattfindet. In der Sichtweite von Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs), Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten und zwischen 7 und 20 Uhr in Fußgängerzonen darf kein Cannabis eingenommen werden.
Die Sichtweite ist durch einen Abstand von 100 Metern zum Eingangsbereich der betreffenden Einrichtung definiert.[1]
Unklar ist, inwiefern Sichtschutz (zum Beispiel durch Mauern oder andere Gebäude) in diesem Zusammenhang ebenfalls die Sichtweite beschränkt.
Über die gesetzlichen Maßgaben hinaus sind die individuellen Hausordnungen zu beachten. Zum Beispiel untersagt die Deutsche Bahn die Einnahme von Cannabis auf Bahnhöfen.[2]


Erlaubte Orte:
Nicht erlaubte Orte:
Die Teillegalisierung von Cannabis betrifft auch den Straßenverkehr. Viele Patient:innen fragen sich, unter welchen Bedingungen es ihnen während der Cannabis Therapieerlaubt ist, Auto zu fahren. Tatsächlich unterscheiden sich die gesetzlichen Maßgaben für ärztlich verschriebenes Cannabis von den Grenzwerten für Genusscannabis.
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, darf den THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nicht überschreiten. Patient:innen sind von dieser Regel ausgenommen. Sie müssen eigenverantwortlich – in Absprache mit dem behandelnden Arzt – entscheiden, ob und inwiefern sie nach der Einnahme von medizinischem Cannabis fahrtüchtig sind.
Sollten Patient:innen trotz Einschränkung ihrer Fahrtüchtigkeit am Straßenverkehr teilnehmen, droht ihnen Strafverfolgung. Auch die grobe Missachtung der ärztlich verschriebenen Dosis kann in diesem Zusammenhang Zweifel an der Fahrtüchtigkeit aufkommen lassen.[3]
Patient:innen sind nicht verpflichtet, das Cannabisrezept im Straßenverkehr mitzuführen.
Es kann jedoch bei Verkehrskontrollen die Kommunikation erleichtern, insbesondere wenn die Einnahme von Cannabispräparaten noch nicht lange zurückliegt und die Messwerte den THC-Grenzwert für Freizeitkonsumierende voraussichtlich überschreiten.


Tetrahydrocannabinol (THC) ist der gesetzlich relevante Hauptwirkstoff von Cannabis.
Bei regelmäßiger Einnahme ist er bis zu zwölf Wochen im Urin nachweisbar. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Nachweisdauer von fünf bis sieben Tagen.
Im Gegensatz zur langen Nachweisbarkeit hält die Wirkung von Cannabis oft nicht länger als zehn Stunden an. Je nach Einnahmeform können sich der nachweisbare THC-Gehalt, der Wirkungseintritt und die Wirkungsdauer unterscheiden.[4]
Insbesondere die orale Einnahme von Cannabispräparaten führt zu einer verzögerten Wirkung und kann je nach Metabolismus zu einer vergleichsweise langen Nachweisbarkeit von THC führen.
In diesem Fall ist beim Führen von Fahrzeugen besondere Vorsicht geboten.
Der ADAC empfiehlt eine Wartezeit von mindestens 24 Stunden nach der Einnahme.[5]
Wer Cannabis außerhalb seiner vier Wände einnehmen möchte, muss es (logischerweise) transportieren.
Anders als Freizeitkonsumierende, die bis zu 25 Gramm Cannabis transportieren dürfen, sind Patient:innen nicht an spezifische Grenzwerte gebunden. Sie müssen jedoch die ärztlich verschriebenen Mengen einhalten.
Patient:innen, die mehr als 25 Gramm Cannabis transportieren wollen, sollten daher das ärztliche Rezept mitführen. Dadurch können sie ihren medizinischen Bedarf bei Personenkontrollen unkompliziert nachweisen.[1]
Wichtig bei Reisen:
Beachten Sie, dass bei Auslandsreisen die nationalen Bestimmungen des betreffenden Landes gelten. In der Regel sind zusätzliche Genehmigungen für das Einführen von medizinischem Cannabis erforderlich.
Als Patient:in mit einem Cannabisrezept ist es empfehlenswert, neben den gesetzlichen Bestimmungen einige praktische Hinweise zu beachten:


Cannabis darf grundsätzlich in privaten Räumen und an öffentlichen Orten eingenommen werden – mit wichtigen Einschränkungen: Ein Abstand von 100 Metern zu Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten und Anbauvereinigungen ist einzuhalten. In Fußgängerzonen gilt zwischen 7 und 20 Uhr ein Konsumverbot und die Einnahme in Gegenwart von Minderjährigen ist generell untersagt.
Im Straßenverkehr sind Patient:innen vom THC-Grenzwert befreit, müssen jedoch eigenverantwortlich ihre Fahrtüchtigkeit gewährleisten können. Es ist hilfreich, bei größeren Cannabismengen das Rezept mitzuführen und bei der Einnahme von Cannabispräparaten Diskretion zu wahren. Für eine reibungslose Handhabung empfiehlt es sich, Cannabis in der Originalverpackung mit Apothekenetikett aufzubewahren und bei Bedarf sachlich über die medizinische Notwendigkeit zu informieren.
Für den Erwerb von medizinischem Cannabis ist in Deutschland ein ärztliches Rezept erforderlich. Grundsätzlich sind alle Mediziner:innen (mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzt:innen) berechtigt, Cannabis zu verordnen, sofern eine begründete Aussicht auf Symptomlinderung besteht.[6] Die Preise für medizinische Cannabisblüten variieren je nach Sorte, liegen jedoch oftmals zwischen 5 bis 15 Euro pro Gramm. In manchen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile die Kosten. Alternativ besteht die Möglichkeit der Selbstzahlung mittels Privatrezept.
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Häufig gestellte Fragen
Darf ich Cannabis in der Öffentlichkeit einnehmen?
Cannabis darf in der Öffentlichkeit eingenommen werden, solange dies außerhalb der Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstäten und Anbauvereinigungen geschieht. In Fußgängerzonen ist die Einnahme von Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Grundsätzlich dürfen bei der Einnahme von Cannabispräparaten keine Minderjährigen anwesend sein.
Welcher THC-Grenzwert ist erlaubt?
Im Straßenverkehr gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Patient:innen sind von diesem Grenzwert ausgenommen, müssen ihre Fahrtüchtigkeit jedoch eigenverantwortlich beurteilen und gewährleisten können.
Wann darf ich Cannabis einnehmen?
In Deutschland dürfen alle volljährigen Personen Cannabis einnehmen. Medizinisches Cannabis ist allen Patient:innen zugänglich, die über eine einschlägige ärztliche Ordnung verfügen. In Fußgängerzonen ist die Einnahme von Cannabis zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.
Wie lange darf man nach der Einnahme von Cannabis kein Auto fahren?
Patient:innen dürfen nach der Einnahme von Cannabis Auto fahren, sobald sie wieder fahrtüchtig sind. Hierbei sollte eine Wartezeit von wenigstens 24 Stunden eingehalten werden. Für Freizeitkonsumierende gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum.
Referenzen
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640
https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-04/deutsche-bahn-konsum-cannabis-bahnhof-verbot
https://www.brisant.de/gesundheit/drogen/cannabis-auto-112.html
https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=186476
https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/wie-lange-ist-thc-nachweisbar/
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Hinweise-fuer-Aerzte/_node.html

